Eine offizielle Liste zugelassener ETFs gibt es noch nicht. Trotzdem lohnt es sich jetzt schon, die Auswahlkriterien zu kennen, die bei jedem ETF-basierten Depot zählen – damit du vorbereitet bist, sobald die konkrete Produktauswahl feststeht.
Das Altersvorsorgereformgesetz legt die grundsätzlich zulässigen Anlageformen bereits fest: erlaubt sind Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 nach dem SRRI-Indikator (Synthetic Risk and Reward Indicator) sowie bestimmte Anleihen – das deckt das gesamte Spektrum von geldmarktnahen Fonds bis zu spekulativeren Aktienfonds ab. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausdrücklich nicht zugelassen. Eine verbindliche Liste einzelner Produkte gibt es dagegen noch nicht – welche konkreten ETFs im Detail infrage kommen, entscheidet am Ende dein Anbieter im Rahmen dieser gesetzlichen Kriterien.
Dieser Artikel nennt bewusst keine konkreten ETF-Namen oder ISINs. Wir erklären Auswahlkriterien, keine Kaufempfehlungen – das ersetzt keine individuelle Anlageberatung.
Die Total Expense Ratio (TER) gibt an, wie viel Prozent deines investierten Kapitals jährlich für die Fondsverwaltung anfällt. Der Unterschied wirkt auf den ersten Blick klein, summiert sich aber über Jahrzehnte deutlich.
Bei 30 Jahren Laufzeit und ähnlicher Bruttorendite kann eine um 0,1 Prozentpunkte niedrigere TER über die gesamte Laufzeit einen Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen – reiner Zinseszinseffekt auf die eingesparten Kosten.
Je mehr Unternehmen, Branchen und Länder ein ETF abdeckt, desto weniger hängt dein Ergebnis vom Schicksal einzelner Aktien ab. Welt-ETFs, die mehrere Tausend Unternehmen über viele Länder hinweg abbilden, gelten deshalb als solider Kern für eine langfristige Altersvorsorge.
ETFs bilden ihren Index auf zwei Arten ab:
Beide Varianten sind reguliert und in Deutschland weit verbreitet. Wer es einfach und nachvollziehbar mag, bevorzugt häufig die physische Replikation.
Thesaurierende ETFs legen Erträge automatisch wieder an, ausschüttende ETFs zahlen sie aus. Da die Ansparphase im Förderdepot ohnehin steuerfrei ist, entfällt der sonst übliche steuerliche Vorteil des Thesaurierens – praktisch bleibt aber der Vorteil, dass du dich um nichts kümmern musst und der Zinseszinseffekt ohne Unterbrechung wirkt.
Größere, liquide ETFs (häufig ein Fondsvolumen im hohen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich oder mehr) gelten als weniger anfällig für eine Schließung durch den Anbieter und lassen sich meist günstiger handeln.
ESG-ETFs berücksichtigen zusätzlich ökologische, soziale und Unternehmensführungskriterien. Ob solche Fonds im Förderdepot eine eigene Kategorie bilden oder einfach als reguläre ETF-Option zur Verfügung stehen, ist noch nicht final geklärt.
| Kategorie | Streuung | Typisches Schwankungsrisiko |
|---|---|---|
| Welt-ETF | Sehr breit | Mittel |
| Regionaler ETF (z. B. Europa) | Mittel | Mittel bis hoch |
| Nachhaltigkeits-ETF | Breit, mit Ausschlüssen | Mittel |
| Themen-ETF (z. B. einzelne Branche) | Eng | Hoch |
Allgemeine Einordnung nach Fondskategorie, keine Bewertung konkreter Produkte.
Das Gesetz legt die Kriterien fest (Fonds der Risikoklassen 1 bis 5, keine Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptowährungen), eine Liste einzelner Produkte gibt es aber nicht. Welche konkreten ETFs angeboten werden, entscheidet dein jeweiliger Anbieter innerhalb dieser Kriterien.
Nicht zwangsläufig, aber die Kostenquote ist einer der wenigen Faktoren, die du im Voraus sicher kennst und die sich über Jahrzehnte stark auf dein Endkapital auswirken. Bei ansonsten ähnlichen ETFs lohnt sich meist der günstigere.
Während der Ansparphase spricht wegen der ohnehin steuerfreien Erträge wenig gegen ausschüttende ETFs. Für den Zinseszinseffekt ohne Zwischenschritte wird in der Praxis trotzdem häufig die thesaurierende Variante bevorzugt.
Voraussichtlich nicht. Innerhalb der Förderobergrenzen dürfte eine Aufteilung auf mehrere zugelassene ETFs möglich sein – die genaue Ausgestaltung hängt aber vom jeweiligen Depotanbieter ab.
Für den Förderdepot-Kern eher nicht zu empfehlen, da sie stärker schwanken und weniger breit gestreut sind als ein Welt-ETF. Als kleine Beimischung mögen sie für manche infrage kommen – das ist aber eine persönliche Risikoentscheidung.
Umschichtungen innerhalb des Förderdepots sollen laut aktuellem Stand steuerfrei möglich sein. Ob und wie oft ein Wechsel zwischen zugelassenen ETFs technisch möglich ist, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Er nennt bewusst keine konkreten Produkte. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.