Ratgeber · Stand: 28. August 2026

Förderdepot 2027: Der komplette Guide zur staatlich geförderten Altersvorsorge

Ab 2027 startet in Deutschland ein revolutionäres Modell: das staatlich geförderte Altersvorsorge-Depot. Statt klassischer Sparbücher oder Rentenversicherungen soll das Geld direkt am Kapitalmarkt arbeiten – mit staatlichen Zuschüssen von bis zu 540 Euro im Jahr. Doch wie genau funktioniert das Förderdepot? Wer hat Anspruch? Und lohnt es sich wirklich? Dieser Guide gibt dir alle Antworten.

1. Was ist das Förderdepot?

Das Förderdepot (offiziell: „Altersvorsorge durch Kapitalanlage") ist ein staatliches Förderprogramm, das zum 1. Januar 2027 in Deutschland startet – das zugrunde liegende Gesetz ist bereits beschlossen. Kernidee: Statt die Altersvorsorge ausschließlich über Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen abzuwickeln, soll jeder Bürger die Möglichkeit erhalten, in ein Wertpapierdepot zu investieren – mit direkter Unterstützung durch den Staat.

Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente, bei der Versicherungskonzerne die Rendite auffressen, soll das Förderdepot transparent und kostengünstig sein. Das Geld fließt direkt in ETFs oder andere Wertpapiere. Der Staat fördert das Sparen durch direkte Zuschüsse, sogenannte Zulagen.

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick

2. Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt über ein gestaffeltes Zulagensystem. Je mehr du einzahlst, desto höher fällt die prozentuale Zulage aus – allerdings mit einer Obergrenze.

Grundzulage540 €
pro Jahr, bei voller Einzahlung
Kinderzulage300 €
pro Kind und Jahr
Berufseinsteiger-Bonus200 €
einmalig, unter 25 Jahre

Die drei Förderbausteine im Vergleich – Grundzulage und Kinderzulage laufen jährlich, der Berufseinsteiger-Bonus wird einmalig gezahlt.

Die Grundzulage im Detail

Die Grundzulage ist zweigeteilt:

Insgesamt ergibt sich daraus eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wenn du 1.800 Euro oder mehr einzahlst, erhältst du automatisch die volle Zulage.

Kinderzulage

Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es zusätzlich eine Kinderzulage – gekoppelt an deine eigene Einzahlung: 1 Euro für jeden Euro Eigenbeitrag, bis zu 300 Euro pro Jahr. Bei zwei Kindern und mindestens 300 Euro Eigenbeitrag sind das also 600 Euro Zulage obendrauf.

Berufseinsteiger-Bonus

Wer das Förderdepot vor dem 25. Lebensjahr abschließt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Dieser soll junge Menschen motivieren, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen.

Wichtig

Die hier genannten Förderbeträge sind Teil des bereits beschlossenen Gesetzes. Einzelne Umsetzungsdetails (etwa die noch ausstehende Rechtsverordnung) stehen aber noch aus. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend.

3. Wer kann das Förderdepot nutzen?

Nach aktuellem Stand soll das Förderdepot für eine breite Bevölkerungsgruppe zugänglich sein. Die wichtigsten Voraussetzungen:

Besonders gefördert werden sollen Berufseinsteiger, Familien und Selbstständige. Für Letztere wäre das Förderdepot eine echte Neuheit, da sie bisher von der betrieblichen Altersvorsorge meist ausgeschlossen waren.

4. So funktioniert das Förderdepot Schritt für Schritt

Schritt 1: Depot eröffnen

Du eröffnest ein Förderdepot bei einer teilnehmenden Bank oder einem Online-Broker. Wichtig: Nicht jedes normale Depot qualifiziert sich automatisch. Die Bank muss speziell für das Förderprogramm zugelassen sein. Wer wenig Vorerfahrung mit Kapitalmärkten hat, kann sich für ein Standarddepot entscheiden – eine besonders einfache Variante mit gesetzlich vorgegebenen Standardeinstellungen, bei der die jährlichen Effektivkosten per Gesetz auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt sind. Ein späterer Wechsel zu einem anderen Anbieter ist möglich – nach 5 Jahren kostenfrei vom bisherigen Anbieter, der neue Anbieter darf dafür maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.

Schritt 2: Einzahlung tätigen

Du zahlst monatlich oder jährlich auf das Depot ein. Bis 1.800 Euro pro Jahr bekommst du die volle Zulage, insgesamt einzahlen kannst du bis zu 6.840 Euro pro Jahr – der Teil darüber profitiert nur noch vom Sonderausgabenabzug, nicht mehr von der Zulage. Auch kleinere Beträge sind möglich – die Zulage wird dann anteilig berechnet.

Schritt 3: Staatliche Zulage erhalten

Die Zulage wird automatisch auf dein Depot gutgeschrieben. Du musst nichts beantragen – Bank und Staat kommunizieren direkt miteinander.

Schritt 4: In Wertpapiere investieren

Das Geld wird in zugelassene ETFs oder andere Wertpapiere investiert. Welche Produkte genau förderfähig sind, wird noch festgelegt. Grundsätzlich werden breit gestreute, kostengünstige ETFs erwartet.

Schritt 5: Langfristig Vermögen aufbauen

Über Jahrzehnte hinweg wächst dein Kapital durch Rendite und Zulagen. Die Sperrfrist beträgt mindestens bis zum 65. Lebensjahr – danach kannst du das Geld entnehmen.

5. Beispielrechnung: Was bleibt nach 30 Jahren übrig?

Um zu verstehen, wie mächtig das Förderdepot ist, schauen wir uns eine konkrete Rechnung an. Annahme: Du zahlst 200 Euro monatlich ein (2.400 Euro/Jahr) und erhältst die volle Zulage.

Kapitalwachstum über 30 Jahre2.940 €Jahr 118.540 €Jahr 542.840 €Jahr 10118.200 €Jahr 20245.800 €Jahr 30

Gesamtkapital im Förderdepot bei 200 €/Monat und 6 % Rendite p.a. – die Kurve zeigt den Zinseszinseffekt über 30 Jahre.

Rechnung: 200 €/Monat über 30 Jahre

JahrEigene EinzahlungStaatliche ZulageGesamtes KapitalRendite (6 % p.a.)
Jahr 12.400 €540 €2.940 €+ 176 €
Jahr 512.000 €2.700 €18.540 €+ 1.112 €
Jahr 1024.000 €5.400 €42.840 €+ 2.570 €
Jahr 2048.000 €10.800 €118.200 €+ 7.092 €
Jahr 3072.000 €16.200 €245.800 €+ 14.748 €

* Annahme: Durchschnittliche Rendite von 6 % p.a., maximale Grundzulage von 540 €/Jahr. Ohne Zulage wären es bei gleicher Rendite nur ca. 201.000 € – die Zulage bringt also über 44.000 Euro zusätzlich.

Das Fazit: Durch die staatliche Zulage und den Zinseszinseffekt entsteht ein erheblicher Vermögensvorsprung. Selbst bei konservativeren 4 % Rendite würdest du nach 30 Jahren immer noch über 170.000 Euro besitzen.

6. Welche ETFs kommen infrage?

Das Gesetz legt bereits fest, welche Anlageformen grundsätzlich erlaubt sind: Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 nach dem SRRI-Indikator sowie bestimmte Anleihen. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausdrücklich nicht zugelassen. Welche konkreten Produkte am Ende angeboten werden, entscheidet innerhalb dieser Kriterien dein jeweiliger Anbieter.

Mögliche Kategorien

Mehr zu den Auswahlkriterien im Detail findest du in unserem eigenen Artikel zur ETF-Auswahl. Für mehr Transparenz müssen Anbieter zudem jährlich offenlegen, wie sie ethische, soziale und ökologische Kriterien bei ihren Produkten berücksichtigen.

7. Risiken & Fallstricke

Jede Kapitalanlage birgt Risiken. Das Förderdepot ist keine Ausnahme.

Kursschwankungen

ETFs unterliegen den Schwankungen des Aktienmarkts. In Krisenzeiten kann dein Depot vorübergehend Wert verlieren. Wichtig ist deshalb ein langer Anlagehorizont von mindestens 15–20 Jahren.

Sperrfrist

Das Geld ist bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Notfälle wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit berücksichtigt das System nur eingeschränkt. Du solltest daher immer einen Notgroschen außerhalb des Förderdepots halten.

Änderungen der Förderbedingungen

Politische Entscheidungen können die Förderung künftig anpassen oder streichen. Eine Garantie auf lebenslange Zulagen gibt es nicht.

Inflation

Selbst bei 6 % Rendite schmälert die Inflation den realen Wert deines Kapitals. Langfristig sollte die Rendite jedoch deutlich über der Inflationsrate liegen.

Keine Garantie

Historische Renditen sind keine Garantie für die Zukunft. Eine Garantie auf Gewinne gibt es beim Förderdepot nicht – im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung.

8. Förderdepot vs. ETF-Sparplan vs. Riester

Viele fragen sich: Lohnt sich das Förderdepot überhaupt, wenn ich bereits einen ETF-Sparplan habe? Oder sollte ich lieber bei der Riester-Rente bleiben?

KriteriumFörderdepotETF-SparplanRiester-Rente
Staatliche FörderungJa (bis 540 €/Jahr)NeinJa (Zulage + Steuerersparnis)
FlexibilitätMittel (Sperrfrist)HochNiedrig (vertragsgebunden)
KostenNiedrigNiedrigHoch (Abschluss- & Verwaltungskosten)
RenditechanceHochHochMittel (Garantieanteil drückt Rendite)
EntnahmeAb 65 JahreJederzeitAb Rentenalter
SteuervorteilSteuerfreie AnsparphaseTeilfreistellungSteuerliche Förderung

Unser Fazit: Das Förderdepot kombiniert die beste Renditechance des ETF-Sparplans mit der staatlichen Förderung der Riester-Rente – bei deutlich niedrigeren Kosten. Für die meisten Sparer ist es die optimale Wahl.


9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann startet das Förderdepot?

Zum 1. Januar 2027. Das zugrunde liegende Altersvorsorgereformgesetz ist bereits beschlossen (Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026) – einzelne Umsetzungsdetails werden noch geregelt.

Wer kann mitmachen?

Voraussichtlich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die regelmäßige Einzahlungen leisten. Dazu gehören Arbeitnehmer, Selbstständige und Familien.

Wie hoch ist die maximale Zulage?

Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.

Kann ich das Geld vorzeitig entnehmen?

Regulär nicht vor deinem 65. Geburtstag. Förderunschädlich – also ohne Rückzahlung der Zulagen – geht es trotzdem in drei Fällen: für selbstgenutztes Wohneigentum über die Eigenheimrenten-Förderung (dazu mehr in unserem eigenen Artikel), als einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn, oder als Abfindung einer Kleinbetragsrente. Außerhalb dieser Fälle drohen Rückzahlungen der erhaltenen Zulagen.

Welche ETFs sind zugelassen?

Erlaubt sind Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 nach dem SRRI-Indikator sowie bestimmte Anleihen. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausdrücklich nicht zugelassen. Welche konkreten Produkte angeboten werden, entscheidet dein Anbieter.

Ist das Förderdepot besser als ein normaler ETF-Sparplan?

Ja, wenn du die staatliche Zulage voll ausschöpfen kannst. Die Zulage von bis zu 540 Euro pro Jahr ist ein sofortiger Rendite-Boost, den ein normaler Sparplan nicht bietet.

Was passiert, wenn ich eine Einzahlung verpasse?

Für Grundzulage und Berufseinsteiger-Bonus brauchst du mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im jeweiligen Jahr. Zahlst du weniger oder gar nichts ein, entfällt die Zulage für genau dieses Jahr – dein bereits angespartes Kapital bleibt davon unberührt.

Kann ich mehrere Förderdepots haben?

Grundsätzlich schon, aber die Förderung gilt insgesamt: Die zulagenfähigen 1.800 Euro und die Gesamtobergrenze von 6.840 Euro pro Jahr beziehen sich auf dich als Person, nicht auf ein einzelnes Depot.

Muss ich Steuern auf die Zulage zahlen?

Nicht direkt bei der Gutschrift. Es gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die Zulage bleibt in der Ansparphase steuerfrei und wird erst bei der Auszahlung zusammen mit dem geförderten Kapital besteuert. Details dazu findest du in unserem Artikel zur Besteuerung.

Was passiert bei meinem Tod?

Das Kapital fällt in die Erbfolge. Bei Übertrag auf deine Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. deinen Partner bleiben Zulagen und Steuervorteil erhalten. Andere Erbinnen und Erben müssen die erhaltenen Zulagen zurückzahlen, behalten aber das restliche Kapital. Eine reine Leibrente ist nur vererbbar, wenn vertraglich eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.


10. Checkliste: Bist du bereit?

Vor dem Start klären

Nach dem Start beachten

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Quellen & weiterführende Links

  1. Bundesministerium der Finanzen: „Altersvorsorge durch Kapitalanlage" – Gesetzentwurf (Stand 2026)
  2. Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA): Analyse der geplanten Förderstrukturen
  3. BaFin: Hinweise zur zukünftigen Regulierung von Förderdepots
  4. Statistisches Bundesamt: Durchschnittliche Lebenserwartung und Rentenbezugsdauer in Deutschland
  5. MSCI: Methodik und Zusammensetzung des MSCI World Index
  6. Finanztip: Vergleichsrechner ETF-Sparplan vs. Riester-Rente (aktualisiert 2026)
  7. Verbraucherzentrale: Ratgeber zur privaten Altersvorsorge
  8. Deutsche Bundesbank: Historische Aktienrenditen in Deutschland (1950–2025)

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.