Ab 2027 startet in Deutschland ein revolutionäres Modell: das staatlich geförderte Altersvorsorge-Depot. Statt klassischer Sparbücher oder Rentenversicherungen soll das Geld direkt am Kapitalmarkt arbeiten – mit staatlichen Zuschüssen von bis zu 540 Euro im Jahr. Doch wie genau funktioniert das Förderdepot? Wer hat Anspruch? Und lohnt es sich wirklich? Dieser Guide gibt dir alle Antworten.
Das Förderdepot (offiziell: „Altersvorsorge durch Kapitalanlage") ist ein staatliches Förderprogramm, das zum 1. Januar 2027 in Deutschland startet – das zugrunde liegende Gesetz ist bereits beschlossen. Kernidee: Statt die Altersvorsorge ausschließlich über Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen abzuwickeln, soll jeder Bürger die Möglichkeit erhalten, in ein Wertpapierdepot zu investieren – mit direkter Unterstützung durch den Staat.
Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente, bei der Versicherungskonzerne die Rendite auffressen, soll das Förderdepot transparent und kostengünstig sein. Das Geld fließt direkt in ETFs oder andere Wertpapiere. Der Staat fördert das Sparen durch direkte Zuschüsse, sogenannte Zulagen.
Bisher gab es in Deutschland keine direkte staatliche Förderung für Wertpapierdepots. Das Förderdepot schließt diese Lücke und macht die Altersvorsorge für junge Menschen deutlich attraktiver.
Die Förderung erfolgt über ein gestaffeltes Zulagensystem. Je mehr du einzahlst, desto höher fällt die prozentuale Zulage aus – allerdings mit einer Obergrenze.
Die drei Förderbausteine im Vergleich – Grundzulage und Kinderzulage laufen jährlich, der Berufseinsteiger-Bonus wird einmalig gezahlt.
Die Grundzulage ist zweigeteilt:
Insgesamt ergibt sich daraus eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wenn du 1.800 Euro oder mehr einzahlst, erhältst du automatisch die volle Zulage.
Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es zusätzlich eine Kinderzulage – gekoppelt an deine eigene Einzahlung: 1 Euro für jeden Euro Eigenbeitrag, bis zu 300 Euro pro Jahr. Bei zwei Kindern und mindestens 300 Euro Eigenbeitrag sind das also 600 Euro Zulage obendrauf.
Wer das Förderdepot vor dem 25. Lebensjahr abschließt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Dieser soll junge Menschen motivieren, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen.
Die hier genannten Förderbeträge sind Teil des bereits beschlossenen Gesetzes. Einzelne Umsetzungsdetails (etwa die noch ausstehende Rechtsverordnung) stehen aber noch aus. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend.
Nach aktuellem Stand soll das Förderdepot für eine breite Bevölkerungsgruppe zugänglich sein. Die wichtigsten Voraussetzungen:
Besonders gefördert werden sollen Berufseinsteiger, Familien und Selbstständige. Für Letztere wäre das Förderdepot eine echte Neuheit, da sie bisher von der betrieblichen Altersvorsorge meist ausgeschlossen waren.
Du eröffnest ein Förderdepot bei einer teilnehmenden Bank oder einem Online-Broker. Wichtig: Nicht jedes normale Depot qualifiziert sich automatisch. Die Bank muss speziell für das Förderprogramm zugelassen sein. Wer wenig Vorerfahrung mit Kapitalmärkten hat, kann sich für ein Standarddepot entscheiden – eine besonders einfache Variante mit gesetzlich vorgegebenen Standardeinstellungen, bei der die jährlichen Effektivkosten per Gesetz auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt sind. Ein späterer Wechsel zu einem anderen Anbieter ist möglich – nach 5 Jahren kostenfrei vom bisherigen Anbieter, der neue Anbieter darf dafür maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Du zahlst monatlich oder jährlich auf das Depot ein. Bis 1.800 Euro pro Jahr bekommst du die volle Zulage, insgesamt einzahlen kannst du bis zu 6.840 Euro pro Jahr – der Teil darüber profitiert nur noch vom Sonderausgabenabzug, nicht mehr von der Zulage. Auch kleinere Beträge sind möglich – die Zulage wird dann anteilig berechnet.
Die Zulage wird automatisch auf dein Depot gutgeschrieben. Du musst nichts beantragen – Bank und Staat kommunizieren direkt miteinander.
Das Geld wird in zugelassene ETFs oder andere Wertpapiere investiert. Welche Produkte genau förderfähig sind, wird noch festgelegt. Grundsätzlich werden breit gestreute, kostengünstige ETFs erwartet.
Über Jahrzehnte hinweg wächst dein Kapital durch Rendite und Zulagen. Die Sperrfrist beträgt mindestens bis zum 65. Lebensjahr – danach kannst du das Geld entnehmen.
Um zu verstehen, wie mächtig das Förderdepot ist, schauen wir uns eine konkrete Rechnung an. Annahme: Du zahlst 200 Euro monatlich ein (2.400 Euro/Jahr) und erhältst die volle Zulage.
Gesamtkapital im Förderdepot bei 200 €/Monat und 6 % Rendite p.a. – die Kurve zeigt den Zinseszinseffekt über 30 Jahre.
| Jahr | Eigene Einzahlung | Staatliche Zulage | Gesamtes Kapital | Rendite (6 % p.a.) |
|---|---|---|---|---|
| Jahr 1 | 2.400 € | 540 € | 2.940 € | + 176 € |
| Jahr 5 | 12.000 € | 2.700 € | 18.540 € | + 1.112 € |
| Jahr 10 | 24.000 € | 5.400 € | 42.840 € | + 2.570 € |
| Jahr 20 | 48.000 € | 10.800 € | 118.200 € | + 7.092 € |
| Jahr 30 | 72.000 € | 16.200 € | 245.800 € | + 14.748 € |
* Annahme: Durchschnittliche Rendite von 6 % p.a., maximale Grundzulage von 540 €/Jahr. Ohne Zulage wären es bei gleicher Rendite nur ca. 201.000 € – die Zulage bringt also über 44.000 Euro zusätzlich.
Das Fazit: Durch die staatliche Zulage und den Zinseszinseffekt entsteht ein erheblicher Vermögensvorsprung. Selbst bei konservativeren 4 % Rendite würdest du nach 30 Jahren immer noch über 170.000 Euro besitzen.
Das Gesetz legt bereits fest, welche Anlageformen grundsätzlich erlaubt sind: Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 nach dem SRRI-Indikator sowie bestimmte Anleihen. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausdrücklich nicht zugelassen. Welche konkreten Produkte am Ende angeboten werden, entscheidet innerhalb dieser Kriterien dein jeweiliger Anbieter.
Mehr zu den Auswahlkriterien im Detail findest du in unserem eigenen Artikel zur ETF-Auswahl. Für mehr Transparenz müssen Anbieter zudem jährlich offenlegen, wie sie ethische, soziale und ökologische Kriterien bei ihren Produkten berücksichtigen.
Achte bei der ETF-Auswahl auf die Gesamtkostenquote (TER). Selbst kleine Unterschiede von 0,1 % können über 30 Jahre Tausende Euro ausmachen.
Jede Kapitalanlage birgt Risiken. Das Förderdepot ist keine Ausnahme.
ETFs unterliegen den Schwankungen des Aktienmarkts. In Krisenzeiten kann dein Depot vorübergehend Wert verlieren. Wichtig ist deshalb ein langer Anlagehorizont von mindestens 15–20 Jahren.
Das Geld ist bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Notfälle wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit berücksichtigt das System nur eingeschränkt. Du solltest daher immer einen Notgroschen außerhalb des Förderdepots halten.
Politische Entscheidungen können die Förderung künftig anpassen oder streichen. Eine Garantie auf lebenslange Zulagen gibt es nicht.
Selbst bei 6 % Rendite schmälert die Inflation den realen Wert deines Kapitals. Langfristig sollte die Rendite jedoch deutlich über der Inflationsrate liegen.
Historische Renditen sind keine Garantie für die Zukunft. Eine Garantie auf Gewinne gibt es beim Förderdepot nicht – im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung.
Viele fragen sich: Lohnt sich das Förderdepot überhaupt, wenn ich bereits einen ETF-Sparplan habe? Oder sollte ich lieber bei der Riester-Rente bleiben?
| Kriterium | Förderdepot | ETF-Sparplan | Riester-Rente |
|---|---|---|---|
| Staatliche Förderung | Ja (bis 540 €/Jahr) | Nein | Ja (Zulage + Steuerersparnis) |
| Flexibilität | Mittel (Sperrfrist) | Hoch | Niedrig (vertragsgebunden) |
| Kosten | Niedrig | Niedrig | Hoch (Abschluss- & Verwaltungskosten) |
| Renditechance | Hoch | Hoch | Mittel (Garantieanteil drückt Rendite) |
| Entnahme | Ab 65 Jahre | Jederzeit | Ab Rentenalter |
| Steuervorteil | Steuerfreie Ansparphase | Teilfreistellung | Steuerliche Förderung |
Unser Fazit: Das Förderdepot kombiniert die beste Renditechance des ETF-Sparplans mit der staatlichen Förderung der Riester-Rente – bei deutlich niedrigeren Kosten. Für die meisten Sparer ist es die optimale Wahl.
Zum 1. Januar 2027. Das zugrunde liegende Altersvorsorgereformgesetz ist bereits beschlossen (Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026) – einzelne Umsetzungsdetails werden noch geregelt.
Voraussichtlich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die regelmäßige Einzahlungen leisten. Dazu gehören Arbeitnehmer, Selbstständige und Familien.
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
Regulär nicht vor deinem 65. Geburtstag. Förderunschädlich – also ohne Rückzahlung der Zulagen – geht es trotzdem in drei Fällen: für selbstgenutztes Wohneigentum über die Eigenheimrenten-Förderung (dazu mehr in unserem eigenen Artikel), als einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn, oder als Abfindung einer Kleinbetragsrente. Außerhalb dieser Fälle drohen Rückzahlungen der erhaltenen Zulagen.
Erlaubt sind Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 nach dem SRRI-Indikator sowie bestimmte Anleihen. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausdrücklich nicht zugelassen. Welche konkreten Produkte angeboten werden, entscheidet dein Anbieter.
Ja, wenn du die staatliche Zulage voll ausschöpfen kannst. Die Zulage von bis zu 540 Euro pro Jahr ist ein sofortiger Rendite-Boost, den ein normaler Sparplan nicht bietet.
Für Grundzulage und Berufseinsteiger-Bonus brauchst du mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im jeweiligen Jahr. Zahlst du weniger oder gar nichts ein, entfällt die Zulage für genau dieses Jahr – dein bereits angespartes Kapital bleibt davon unberührt.
Grundsätzlich schon, aber die Förderung gilt insgesamt: Die zulagenfähigen 1.800 Euro und die Gesamtobergrenze von 6.840 Euro pro Jahr beziehen sich auf dich als Person, nicht auf ein einzelnes Depot.
Nicht direkt bei der Gutschrift. Es gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die Zulage bleibt in der Ansparphase steuerfrei und wird erst bei der Auszahlung zusammen mit dem geförderten Kapital besteuert. Details dazu findest du in unserem Artikel zur Besteuerung.
Das Kapital fällt in die Erbfolge. Bei Übertrag auf deine Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. deinen Partner bleiben Zulagen und Steuervorteil erhalten. Andere Erbinnen und Erben müssen die erhaltenen Zulagen zurückzahlen, behalten aber das restliche Kapital. Eine reine Leibrente ist nur vererbbar, wenn vertraglich eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Wir stellen hier Informationen zur Verfügung, keine individuelle Anlageberatung. Für eine unabhängige, kostenlose Einschätzung nennt das Bundesfinanzministerium ausdrücklich die Deutsche Rentenversicherung und die 16 Verbraucherzentralen der Länder als Anlaufstellen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.