Neben der Zulage ist die Steuerlogik der zweite große Hebel beim Förderdepot: Die Ansparphase bleibt komplett steuerfrei, bei der Auszahlung wird dann unterschieden – zwischen dem geförderten und dem ungeförderten Teil deines Kapitals. Dieser Artikel erklärt, wie die Besteuerung in beiden Phasen funktioniert und worauf du achten solltest.
Wie bei der Riester-Rente oder der gesetzlichen Rente gilt auch beim Förderdepot das Prinzip „erst sparen, später versteuern". Der Staat verzichtet während der Ansparphase auf Steuereinnahmen – im Gegenzug wird die Auszahlung im Alter besteuert. Die Idee dahinter: Im Ruhestand liegt der persönliche Steuersatz meist niedriger als während des Erwerbslebens, sodass unterm Strich weniger Steuern anfallen als bei sofortiger Besteuerung.
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet vor allem eines: Dein Kapital arbeitet über Jahrzehnte ungebremst vom Fiskus. Das macht bei einem langen Anlagehorizont einen spürbaren Unterschied für den Zinseszinseffekt.
Das ist der auffälligste Unterschied zu einem normalen ETF-Depot: Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase vollständig steuerfrei. Es fällt also keine Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne an, wodurch der Zinseszinseffekt besser wirken kann. Konkret heißt das:
Das gilt übrigens für das komplette eingezahlte Kapital – nicht nur für die geförderten 1.800 Euro pro Jahr, sondern auch für freiwillige Einzahlungen bis zur Gesamtgrenze von 6.840 Euro pro Jahr und Vertrag.
Hier wird es etwas unübersichtlicher, weil die Besteuerung komplett davon abhängt, ob ein Euro aus dem geförderten oder dem ungeförderten Teil deines Depots stammt:
Zwei Töpfe, zwei völlig unterschiedliche Steuerlogiken – der geförderte Teil wird voll versteuert, der ungeförderte Teil nur anteilig.
Beim ungeförderten Teil (freiwillige Einzahlungen zwischen 1.800 und 6.840 Euro pro Jahr) gibt es einen echten steuerlichen Vorteil, der sich in zwei Varianten aufteilt – je nachdem, wie du dir das Geld auszahlen lässt:
Für den ungeförderten Teil ist die genaue Besteuerungsmethode amtlich noch nicht final bestätigt. Die BMF-FAQ nennt bislang nur „grundsätzlich Ertragsanteilsbesteuerung" – das offizielle Anwendungsschreiben steht noch aus. Wir behandeln diesen Punkt deshalb als aktuellen Stand, nicht als endgültig fixiert, und aktualisieren den Artikel, sobald mehr Klarheit besteht.
Das Zeitfenster für den Auszahlungsbeginn – mit Ausnahme für alle, die schon vorher gesetzliche Rente oder Pension beziehen.
Wer das Geld vor dem regulären Rentenalter entnimmt, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen – die reinen Kursgewinne darf man dagegen behalten. Das Förderdepot ist also deutlich weniger flexibel als ein freies ETF-Depot, dafür aber steuerlich stark begünstigt, solange du es bis zum Rentenalter durchhältst.
Genau wie bei der Riester-Rente gilt: Das Förderdepot ersetzt keinen Notgroschen. Halte für kurzfristige finanzielle Engpässe immer Rücklagen außerhalb des Depots bereit.
Angenommen, jemand zahlt über 20 Jahre die vollen 1.800 Euro pro Jahr ein – die Zulage macht daraus effektiv mehr Kapitalaufbau – und startet die Auszahlung mit 67 Jahren.
| Topf | Was versteuert wird | Effektive Steuerlast |
|---|---|---|
| Geförderter Teil | 100 % der Auszahlung | 20 % |
| Ungeförderter Teil (laufende Rente) | ~17 % der Auszahlung (Ertragsanteil) | ~3,4 % |
Rechnung: 20 % persönlicher Steuersatz × 17 % Ertragsanteil = 3,4 % effektive Steuerlast auf die Bruttorente aus dem ungeförderten Teil. Aus dem geförderten Teil zahlt er dagegen ganz normal seinen vollen persönlichen Steuersatz. Das macht den Unterschied zwischen den beiden Töpfen plastisch.
Das Fazit: Der große Pluspunkt ist die komplett steuerfreie Ansparphase – kein Vorabpauschalen-Ärger, keine Abgeltungsteuer – kombiniert mit einer im Alter oft milden effektiven Steuerlast, besonders beim ungeförderten Anteil. Der Haken: Die Details zur Besteuerung des ungeförderten Teils sind rechtlich noch nicht in Stein gemeißelt. Wir kommunizieren das bewusst transparent, statt es als endgültig zu verkaufen.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall lohnt sich immer der Gang zu einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin.
Nicht direkt bei der Gutschrift. Die Zulage fließt in den geförderten Topf und wird erst bei der Auszahlung zusammen mit dem restlichen geförderten Kapital mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Nein. Kursgewinne und Umschichtungen innerhalb des Förderdepots bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei – anders als bei einem normalen ETF-Depot.
Nein. Ein bestehender Freistellungsauftrag wird durch Erträge im Förderdepot nicht belastet, da diese ohnehin nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.
Du musst alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die reinen Kursgewinne darfst du behalten, sie werden aber regulär mit Abgeltungsteuer belegt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Insbesondere die Besteuerung des ungeförderten Teils ist amtlich noch nicht final bestätigt und kann sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.