Das Förderdepot soll die Riester-Rente als staatlich gefördertes Standardmodell ablösen. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, fragt sich zu Recht, was das für die eigene Vorsorge bedeutet. Dieser Artikel vergleicht beide Systeme im Detail.
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt und kombiniert eine staatliche Zulage mit einer Beitragsgarantie: Zu Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen vorhanden sein. Das Förderdepot verzichtet bewusst auf diese Garantie und setzt stattdessen auf höhere Renditechancen am Kapitalmarkt.
| Kriterium | Förderdepot | Riester-Rente |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | Nein | Ja |
| Maximale Grundzulage | 540 €/Jahr | 175 €/Jahr |
| Kinderzulage | bis 300 €/Kind | bis 300 €/Kind |
| Typische Kostenstruktur | Niedrig (ETF-basiert) | Oft hoch (Abschluss- & Verwaltungskosten) |
| Kapitalauszahlung | Teilentnahme, Rest als Rente/Auszahlplan | Meist max. 30 % Einmalauszahlung, Rest Rente |
Riester-Werte nach aktuell geltendem Recht, ohne Gewähr. Förderdepot-Werte nach aktuellem Gesetzgebungsstand, kann sich bis 2027 noch ändern.
Die Riester-Garantie klingt zunächst beruhigend, hat aber einen Preis: Um sie zu gewährleisten, investieren viele Riester-Produkte konservativ und mit Sicherungsmechanismen, die Rendite kosten. Das Förderdepot geht den umgekehrten Weg – keine Garantie, dafür ungebremster Zugang zu Kapitalmarktrenditen.
Ohne Garantie kann das Förderdepot theoretisch auch schlechter abschneiden als eingezahlt. Historisch haben breit gestreute Aktienmärkte über 20 bis 30 Jahre aber deutlich höhere Renditen erzielt als garantieorientierte Produkte.
Die reguläre Riester-Grundzulage liegt bei 175 Euro pro Jahr für Erwachsene, die die volle Förderung durch einen Eigenbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich Zulagen) erreichen. Das Förderdepot bietet mit bis zu 540 Euro Grundzulage mehr als das Dreifache. Bei der Kinderzulage sind beide Systeme mit bis zu 300 Euro pro Kind ähnlich aufgestellt.
Ein häufiger Kritikpunkt an klassischen Riester-Verträgen sind hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei vielen Versicherungsprodukten anfallen. Nach Abzug dieser Kosten blieb historisch bei manchen Verträgen wenig Nettorendite übrig – trotz Zulage. Das Förderdepot setzt dagegen von Grund auf auf kostengünstige ETFs.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht aktiv werden: Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ein direkter, steuerneutraler Übertrag des Riester-Guthabens ins neue Förderdepot ist dagegen nicht vorgesehen. Neu abschließen lässt sich ein Riester-Vertrag ab 2027 allerdings nicht mehr – für Neuverträge übernimmt das Förderdepot diesen Platz.
Ob ein bestehender Riester-Vertrag weitergeführt, ruhend gestellt oder gekündigt werden sollte, hängt stark von den individuellen Vertragsdetails ab – etwa bereits gezahlten Abschlusskosten. Das ist eine Einzelfallentscheidung, keine pauschale Empfehlung dieses Artikels.
Nein, das musst du nicht automatisch. Ob eine Kündigung, ein Ruhenlassen oder ein Weiterführen sinnvoller ist, hängt von deinem individuellen Vertrag ab – das solltest du im Zweifel konkret prüfen lassen, statt es pauschal zu entscheiden.
Ein direkter, steuerneutraler Übertrag ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen beziehungsweise noch nicht abschließend geklärt. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es dazu offizielle Aussagen gibt.
Nein. Ab 2027 lassen sich keine neuen Verträge mehr nach dem klassischen Riester-Modell abschließen – das Förderdepot löst Riester für Neuabschlüsse ab. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.
Vor allem wegen der Beitragsgarantie: Sie zwingt Anbieter zu einer vorsichtigen, oft kostenintensiven Anlagestrategie. Nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten blieb bei vielen Verträgen historisch wenig Nettorendite übrig.
Die reguläre Riester-Grundzulage liegt bei 175 Euro pro Jahr, deutlich unter der maximalen Förderdepot-Grundzulage von 540 Euro. Bei der Kinderzulage sind beide Systeme mit bis zu 300 Euro pro Kind vergleichbar.
Ja, ähnlich wie beim Förderdepot müssen bei einer schädlichen Verwendung des Riester-Kapitals vor Rentenbeginn erhaltene Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlage- oder Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.