Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für viele Arbeitnehmer bereits Alltag. Wie verhält sie sich zum neuen Förderdepot – und lohnt es sich, beides zu kombinieren?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wandelst du einen Teil deines Bruttogehalts in einen Beitrag zur Altersvorsorge um (Entgeltumwandlung). Dadurch sparst du in der Ansparphase sowohl Einkommensteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag.
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuzuschießen, soweit er durch die Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diesen direkten Arbeitgeberzuschuss gibt es beim personenbezogenen Förderdepot naturgemäß nicht – dort kommt die Förderung stattdessen direkt vom Staat.
Wird der volle Arbeitgeberzuschuss ausgeschöpft, ist die bAV oft nur schwer zu schlagen – kein anderes Vorsorgeprodukt bietet einen vergleichbaren Automatismus vom Arbeitgeber.
Der bekannteste Nachteil der bAV zeigt sich erst bei der Auszahlung: Auf die Betriebsrente werden volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig – ohne den hälftigen Arbeitgeberanteil, den du als aktiver Arbeitnehmer hattest. Ein jährlich angepasster Freibetrag mildert diesen Effekt etwas ab, hebt ihn aber nicht auf.
Dieser Beitragseffekt kann einen spürbaren Teil deiner späteren Betriebsrente aufzehren. Er wird bei der Entscheidung für eine bAV häufig unterschätzt.
Die bAV setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus – Selbstständige sind in aller Regel ausgeschlossen. Das Förderdepot ist dagegen personenbezogen konzipiert und unabhängig davon, ob du angestellt oder selbstständig bist.
| Kriterium | Förderdepot | Betriebliche Altersvorsorge |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Keine, personenbezogen | Bestehendes Arbeitsverhältnis |
| Förderart | Direkte staatliche Zulage | Arbeitgeberzuschuss (mind. 15 %) |
| Sozialversicherung Ansparphase | Nicht betroffen | Ersparnis auf umgewandelten Betrag |
| KV/PV auf die Rente | Nach aktuellem Stand nicht bAV-spezifisch geregelt | Volle Beiträge, kein Arbeitgeberanteil |
| Bei Jobwechsel | Unverändert, personenbezogen | Portierung je nach Anbieter |
Für Angestellte, deren Arbeitgeber den vollen bAV-Zuschuss zahlt, kann es sinnvoll sein, die bAV bis zu diesem geförderten Rahmen zu nutzen und zusätzlich ein Förderdepot für die eigene, personenbezogene Zulage zu eröffnen. Selbstständige ohne Zugang zur bAV profitieren dagegen ausschließlich vom Förderdepot.
Grundsätzlich ja – beides sind unterschiedliche Fördertöpfe, die sich nach aktuellem Stand nicht gegenseitig ausschließen. Viele Arbeitnehmer dürften künftig beides parallel nutzen.
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz muss der Arbeitgeber mindestens 15 % des umgewandelten Gehalts zuschießen, soweit er durch die Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge spart. Beim Förderdepot gibt es diesen Mechanismus nicht, dafür die direkte staatliche Zulage.
Auf die Auszahlung aus der bAV fallen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, ohne Arbeitgeberanteil, da du als Rentner oder Rentnerin giltst. Es existiert ein jährlich angepasster Freibetrag, der einen Teil davon abfedert, aber den grundsätzlichen Effekt nicht aufhebt.
Nach aktuellem Stand ist das Förderdepot nicht an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt und unterliegt damit nicht der gleichen bAV-spezifischen Beitragslogik – die endgültige sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Auszahlung ist aber noch nicht in allen Details geklärt.
bAV-Verträge sind grundsätzlich portabel, die genaue Übertragung hängt aber vom neuen Arbeitgeber und Anbieter ab. Das Förderdepot ist dagegen komplett personenbezogen und unabhängig vom Arbeitgeber.
In aller Regel nicht, da die bAV ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt. Für Selbstständige ist das personenbezogene Förderdepot deshalb häufig die einzige der beiden Optionen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlage- oder Sozialversicherungsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen zum Förderdepot können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.