Ratgeber · Stand: 28. August 2026

Zulagen-Staffelung: So wird deine Förderung berechnet

Die staatliche Zulage zum Förderdepot ist nicht einfach ein fester Prozentsatz – sie ist gestaffelt. Wer das Prinzip versteht, kann seine Einzahlung gezielt planen und weiß genau, wie viel Zulage am Ende ankommt.

1. Die drei Förderbausteine im Überblick

Die Förderung setzt sich aus drei unabhängigen Bausteinen zusammen, die sich gegenseitig nicht ausschließen:

Grundzulage540 €
pro Jahr, bei voller Einzahlung
Kinderzulage300 €
pro Kind und Jahr
Berufseinsteiger-Bonus200 €
einmalig, unter 25 Jahre

Grundzulage und Kinderzulage laufen jährlich, der Berufseinsteiger-Bonus wird nur einmalig gezahlt.

2. Die Grundzulage: zwei Stufen im Detail

Die Grundzulage ist degressiv gestaffelt – das heißt, der Fördersatz sinkt, je mehr du einzahlst:

Ab einer Einzahlung von 1.800 Euro pro Jahr erhältst du die volle Grundzulage von 540 Euro. Zahlst du mehr ein, steigt die Zulage nicht weiter – der Förderteil ist bei 1.800 Euro gedeckelt.

3. Kinderzulage: wie sie sich addiert

Für jedes Kind unter 18 Jahren kommt zusätzlich eine Kinderzulage hinzu – anders als oft angenommen aber kein fester Betrag, sondern wie die Grundzulage an deine eigene Einzahlung gekoppelt: Du bekommst pro Kind 1 Euro Kinderzulage für jeden Euro Eigenbeitrag, gedeckelt bei 300 Euro pro Kind und Jahr. Zahlst du zum Beispiel 150 Euro im Jahr ein, bekommst du auch 150 Euro Kinderzulage je Kind – erst ab 300 Euro eigener Einzahlung ist sie voll ausgeschöpft. Bei zwei Kindern und mindestens 300 Euro Eigenbeitrag sind das 600 Euro zusätzlich, bei drei Kindern 900 Euro. Die Kinderzulage folgt damit einer eigenen, einfacheren 1:1-Regel – nicht der zweistufigen 50-%-/25-%-Staffelung der Grundzulage.

4. Berufseinsteiger-Bonus: einmalig, aber wirkungsvoll

Wer vor dem 25. Geburtstag ein Förderdepot eröffnet, bekommt einmalig 200 Euro obendrauf – unabhängig von der Staffelung der Grundzulage. Dieser Bonus wird nur einmal gezahlt, nicht jährlich.

5. Beispielrechnung: vier Einzahlungshöhen im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Förderquote (Zulage im Verhältnis zur Einzahlung) mit steigendem Eigenbeitrag verändert – ohne Kinderzulage oder Bonus:

Eigenbeitrag/JahrGrundzulageFörderquote
200 €100 €50 %
900 €315 €35 %
1.800 €540 €30 %
2.400 €540 €22,5 %

Berechnung Stufe 1: min(Eigenbeitrag, 360 €) × 50 %. Stufe 2: (Eigenbeitrag − 360 €, maximal 1.440 €) × 25 %. Ab 1.800 Euro Eigenbeitrag bleibt die Zulage bei 540 Euro gedeckelt, wodurch die Förderquote bei höheren Einzahlungen weiter sinkt.

Praktisch heißt das: Die ersten 1.800 Euro Einzahlung pro Jahr sind die effizientesten – jeder weitere Euro darüber hinaus wird nicht mehr zusätzlich bezuschusst, auch wenn er steuerlich weiterhin vorteilhaft angelegt sein kann.

6. Was passiert bei einer Teileinzahlung?

Zahlst du weniger als 1.800 Euro im Jahr ein, greift die Staffelung einfach bis zu dem Betrag, den du tatsächlich eingezahlt hast – es gibt keine Mindesteinzahlung, um überhaupt eine Zulage zu bekommen. Wichtig ist laut aktuellem Stand nur, dass mindestens einmal im Jahr eine Einzahlung erfolgt.

Rechenbeispiele ohne Gewähr

Die Staffelung selbst (50 % / 25 %, Deckel bei 1.800 Euro) ist der aktuell kommunizierte Stand, aber bis zur endgültigen Gesetzesverabschiedung 2026/2027 können sich Details noch ändern.

7. Was die Staffelung gut und schlecht macht

Vorteile

  • Kleine Sparbeträge werden prozentual am stärksten gefördert.
  • Kinderzulage und Bonus kommen unabhängig obendrauf.
  • Keine Mindesteinzahlung nötig, um überhaupt zu profitieren.

Nachteile

  • Ab 1.800 Euro Eigenbeitrag gibt es keine zusätzliche Zulage mehr.
  • Die Förderquote sinkt, je mehr du einzahlst.
  • Die genauen Werte können sich bis zur Gesetzesverabschiedung noch ändern.

8. Häufig gestellte Fragen

Warum sinkt die Förderquote, je mehr ich einzahle?

Weil die Zulage gestaffelt ist: Die ersten 360 Euro werden mit 50 % gefördert, der Rest bis 1.800 Euro nur noch mit 25 %. In absoluten Euro bekommst du bei höherer Einzahlung trotzdem mehr Zulage, nur der prozentuale Anteil sinkt.

Lohnt sich eine Einzahlung unter 360 Euro pro Jahr überhaupt?

Ja, sogar die höchste Förderquote gibt es genau in diesem Bereich: 50 % Zulage auf jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro. Wer nur kleine Beträge sparen kann, bekommt hier prozentual am meisten zurück.

Wird die Zulage jährlich neu berechnet?

Ja, nach aktuellem Stand wird die Staffelung für jedes Kalenderjahr separat auf Basis deiner Einzahlungen in diesem Jahr angewendet.

Zählt die Kinderzulage in die Staffelung mit rein?

Nein, sie folgt nicht der zweistufigen 50-%-/25-%-Staffelung der Grundzulage, sondern einer eigenen, einfacheren Regel: 1 Euro Kinderzulage für jeden Euro Eigenbeitrag, gedeckelt bei 300 Euro pro Kind und Jahr. Sie hängt also – anders als man vermuten könnte – ebenfalls von deiner Einzahlung ab, nur nicht von der Staffelung der Grundzulage.

Was passiert, wenn ich unterjährig mehr einzahle als geplant?

Die Zulage bemisst sich voraussichtlich am gesamten Jahresbetrag, nicht an einzelnen Einzahlungen. Zahlst du im Dezember nach, sollte das für die Staffelung genauso zählen wie eine frühere Einzahlung.

Gibt es die Staffelung auch beim Berufseinsteiger-Bonus?

Nein, der Berufseinsteiger-Bonus ist ein fester, einmaliger Betrag von 200 Euro und unabhängig von der Höhe deiner Einzahlung – anders als die gestaffelte Grundzulage.

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Der komplette Guide zum Förderdepot →Wer erhält die Förderung? →So wird dein Depot versteuert →

Quellen & weiterführende Links

  1. Bundesministerium der Finanzen: „Altersvorsorge durch Kapitalanlage" – Gesetzentwurf (Stand 2026)
  2. Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA): Analyse der geplanten Förderstrukturen
  3. BaFin: Hinweise zur zukünftigen Regulierung von Förderdepots
  4. Finanztip: Vergleichsrechner ETF-Sparplan vs. Riester-Rente (aktualisiert 2026)
  5. Verbraucherzentrale: Ratgeber zur privaten Altersvorsorge

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.