Die staatliche Zulage zum Förderdepot ist nicht einfach ein fester Prozentsatz – sie ist gestaffelt. Wer das Prinzip versteht, kann seine Einzahlung gezielt planen und weiß genau, wie viel Zulage am Ende ankommt.
Die Förderung setzt sich aus drei unabhängigen Bausteinen zusammen, die sich gegenseitig nicht ausschließen:
Grundzulage und Kinderzulage laufen jährlich, der Berufseinsteiger-Bonus wird nur einmalig gezahlt.
Die Grundzulage ist degressiv gestaffelt – das heißt, der Fördersatz sinkt, je mehr du einzahlst:
Ab einer Einzahlung von 1.800 Euro pro Jahr erhältst du die volle Grundzulage von 540 Euro. Zahlst du mehr ein, steigt die Zulage nicht weiter – der Förderteil ist bei 1.800 Euro gedeckelt.
Jeder Euro bis 360 Euro ist doppelt so stark gefördert wie jeder weitere Euro bis 1.800 Euro. Wer wenig sparen kann, verliert dadurch relativ am wenigsten Förderung.
Für jedes Kind unter 18 Jahren kommt zusätzlich eine Kinderzulage hinzu – anders als oft angenommen aber kein fester Betrag, sondern wie die Grundzulage an deine eigene Einzahlung gekoppelt: Du bekommst pro Kind 1 Euro Kinderzulage für jeden Euro Eigenbeitrag, gedeckelt bei 300 Euro pro Kind und Jahr. Zahlst du zum Beispiel 150 Euro im Jahr ein, bekommst du auch 150 Euro Kinderzulage je Kind – erst ab 300 Euro eigener Einzahlung ist sie voll ausgeschöpft. Bei zwei Kindern und mindestens 300 Euro Eigenbeitrag sind das 600 Euro zusätzlich, bei drei Kindern 900 Euro. Die Kinderzulage folgt damit einer eigenen, einfacheren 1:1-Regel – nicht der zweistufigen 50-%-/25-%-Staffelung der Grundzulage.
Wer vor dem 25. Geburtstag ein Förderdepot eröffnet, bekommt einmalig 200 Euro obendrauf – unabhängig von der Staffelung der Grundzulage. Dieser Bonus wird nur einmal gezahlt, nicht jährlich.
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Förderquote (Zulage im Verhältnis zur Einzahlung) mit steigendem Eigenbeitrag verändert – ohne Kinderzulage oder Bonus:
| Eigenbeitrag/Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 200 € | 100 € | 50 % |
| 900 € | 315 € | 35 % |
| 1.800 € | 540 € | 30 % |
| 2.400 € | 540 € | 22,5 % |
Berechnung Stufe 1: min(Eigenbeitrag, 360 €) × 50 %. Stufe 2: (Eigenbeitrag − 360 €, maximal 1.440 €) × 25 %. Ab 1.800 Euro Eigenbeitrag bleibt die Zulage bei 540 Euro gedeckelt, wodurch die Förderquote bei höheren Einzahlungen weiter sinkt.
Praktisch heißt das: Die ersten 1.800 Euro Einzahlung pro Jahr sind die effizientesten – jeder weitere Euro darüber hinaus wird nicht mehr zusätzlich bezuschusst, auch wenn er steuerlich weiterhin vorteilhaft angelegt sein kann.
Zahlst du weniger als 1.800 Euro im Jahr ein, greift die Staffelung einfach bis zu dem Betrag, den du tatsächlich eingezahlt hast – es gibt keine Mindesteinzahlung, um überhaupt eine Zulage zu bekommen. Wichtig ist laut aktuellem Stand nur, dass mindestens einmal im Jahr eine Einzahlung erfolgt.
Die Staffelung selbst (50 % / 25 %, Deckel bei 1.800 Euro) ist der aktuell kommunizierte Stand, aber bis zur endgültigen Gesetzesverabschiedung 2026/2027 können sich Details noch ändern.
Weil die Zulage gestaffelt ist: Die ersten 360 Euro werden mit 50 % gefördert, der Rest bis 1.800 Euro nur noch mit 25 %. In absoluten Euro bekommst du bei höherer Einzahlung trotzdem mehr Zulage, nur der prozentuale Anteil sinkt.
Ja, sogar die höchste Förderquote gibt es genau in diesem Bereich: 50 % Zulage auf jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro. Wer nur kleine Beträge sparen kann, bekommt hier prozentual am meisten zurück.
Ja, nach aktuellem Stand wird die Staffelung für jedes Kalenderjahr separat auf Basis deiner Einzahlungen in diesem Jahr angewendet.
Nein, sie folgt nicht der zweistufigen 50-%-/25-%-Staffelung der Grundzulage, sondern einer eigenen, einfacheren Regel: 1 Euro Kinderzulage für jeden Euro Eigenbeitrag, gedeckelt bei 300 Euro pro Kind und Jahr. Sie hängt also – anders als man vermuten könnte – ebenfalls von deiner Einzahlung ab, nur nicht von der Staffelung der Grundzulage.
Die Zulage bemisst sich voraussichtlich am gesamten Jahresbetrag, nicht an einzelnen Einzahlungen. Zahlst du im Dezember nach, sollte das für die Staffelung genauso zählen wie eine frühere Einzahlung.
Nein, der Berufseinsteiger-Bonus ist ein fester, einmaliger Betrag von 200 Euro und unabhängig von der Höhe deiner Einzahlung – anders als die gestaffelte Grundzulage.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.