Das Förderdepot soll bewusst breit zugänglich sein – trotzdem gibt es ein paar Voraussetzungen, die du erfüllen musst, und Gruppen, die besonders profitieren. Dieser Artikel zeigt dir, wo du stehst.
Nach aktuellem Stand sind drei Dinge nötig, um vom Förderdepot zu profitieren:
Anders als bei mancher Behördenleistung musst du deine Förderberechtigung voraussichtlich nicht gesondert beantragen. Die Zulage wird automatisch zwischen deiner Bank und dem Staat abgewickelt, sobald dein Depot läuft.
Das Förderdepot ist als personenbezogenes, nicht arbeitgeberbezogenes Modell konzipiert. Das unterscheidet es deutlich von der betrieblichen Altersvorsorge, die ohne Arbeitgeber praktisch nicht funktioniert.
Wer das Förderdepot vor dem 25. Lebensjahr abschließt, erhält einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro zusätzlich zur regulären Grundzulage. Die Idee dahinter: Je früher du startest, desto länger arbeitet der Zinseszinseffekt für dich – der Staat will diesen frühen Einstieg gezielt belohnen.
Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es zusätzlich eine Kinderzulage – gekoppelt an deine eigene Einzahlung: 1 Euro Kinderzulage für jeden Euro Eigenbeitrag, bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Bei zwei Kindern und mindestens 300 Euro Eigenbeitrag sind das 600 Euro obendrauf, bei drei Kindern 900 Euro. Diese Zulage fließt an das Depot des Elternteils, das die Einzahlungen leistet.
Wie die Kinderzulage bei getrennt lebenden Eltern oder bei mehreren Kindern im Detail aufgeteilt wird, ist nach aktuellem Stand noch nicht abschließend geregelt.
Für Selbstständige ist das Förderdepot potenziell ein großer Schritt: Die betriebliche Altersvorsorge setzt in aller Regel ein Angestelltenverhältnis voraus, weshalb Selbstständige bisher meist außen vor blieben. Das Förderdepot ist dagegen bewusst personenbezogen und funktioniert unabhängig davon, ob du angestellt oder selbstständig bist.
Das Bundesfinanzministerium hat die Zugangsvoraussetzungen inzwischen final festgelegt – eine Einkommensgrenze gibt es dabei nicht. Ausschlaggebend ist allein dein Erwerbs- bzw. Versicherungsstatus. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind laut BMF insbesondere:
Wer zu keiner förderberechtigten Gruppe zählt, kann die Grundzulage unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem über eine unmittelbar zulageberechtigte Ehegattin oder einen unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten erhalten (bis zu 175 Euro, bei mindestens 120 Euro eigener Einzahlung).
Nein, nach aktuellem Stand kommt es auf den Wohnsitz in Deutschland an, nicht auf die Staatsangehörigkeit. Endgültige Details legt erst das verabschiedete Gesetz fest.
Nein. Das Bundesfinanzministerium hat das mittlerweile final entschieden: Es gibt keine Einkommensgrenze. Entscheidend ist allein dein Erwerbs- bzw. Versicherungsstatus – etwa sozialversicherungspflichtig beschäftigt, selbstständig mit abgegebener Steuererklärung oder Beamtin bzw. Beamter mit erteilter Einwilligung zur Datenübermittlung.
Das ist nach aktuellem Stand nicht der Kern des Modells – die Kinderzulage fließt an das Depot der Eltern, nicht an ein eigenes Depot des Kindes. Details zu eigenen Depots für Minderjährige stehen noch aus.
Ja, ausdrücklich. Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sind förderberechtigt, sobald sie ihrer Dienststelle schriftlich oder elektronisch zugestimmt haben, dass diese die nötigen Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt.
Voraussichtlich nicht gesondert. Die Berechtigung ergibt sich automatisch aus Wohnsitz und der Eröffnung eines zugelassenen Depots – die Zulage wird dann direkt zwischen Bank und Staat abgewickelt.
Das ist naheliegend, sofern der Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung bleibt, aber noch nicht abschließend geregelt. Wer einen Auslandsumzug plant, sollte das im Blick behalten und sich vor dem Wegzug informieren.
Voraussichtlich zählt dein Alter beim Abschluss des Förderdepots. Wer den Vertrag noch vor dem 25. Geburtstag abschließt, sollte anspruchsberechtigt sein – Details regelt erst das endgültige Gesetz.
Ja, das Förderdepot richtet sich ausdrücklich auch an Selbstständige ohne eigenes Personal – anders als viele Modelle der betrieblichen Altersvorsorge, die einen Arbeitgeber voraussetzen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.