Ratgeber · Stand: 28. August 2026

Wer erhält die Förderung? Voraussetzungen im Überblick

Das Förderdepot soll bewusst breit zugänglich sein – trotzdem gibt es ein paar Voraussetzungen, die du erfüllen musst, und Gruppen, die besonders profitieren. Dieser Artikel zeigt dir, wo du stehst.

1. Die Grundvoraussetzungen

Nach aktuellem Stand sind drei Dinge nötig, um vom Förderdepot zu profitieren:

2. Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte – für wen gilt was?

Das Förderdepot ist als personenbezogenes, nicht arbeitgeberbezogenes Modell konzipiert. Das unterscheidet es deutlich von der betrieblichen Altersvorsorge, die ohne Arbeitgeber praktisch nicht funktioniert.

3. Besonders gefördert: Berufseinsteiger

Wer das Förderdepot vor dem 25. Lebensjahr abschließt, erhält einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro zusätzlich zur regulären Grundzulage. Die Idee dahinter: Je früher du startest, desto länger arbeitet der Zinseszinseffekt für dich – der Staat will diesen frühen Einstieg gezielt belohnen.

4. Besonders gefördert: Familien

Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es zusätzlich eine Kinderzulage – gekoppelt an deine eigene Einzahlung: 1 Euro Kinderzulage für jeden Euro Eigenbeitrag, bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Bei zwei Kindern und mindestens 300 Euro Eigenbeitrag sind das 600 Euro obendrauf, bei drei Kindern 900 Euro. Diese Zulage fließt an das Depot des Elternteils, das die Einzahlungen leistet.

Details zur Kinderzulage noch offen

Wie die Kinderzulage bei getrennt lebenden Eltern oder bei mehreren Kindern im Detail aufgeteilt wird, ist nach aktuellem Stand noch nicht abschließend geregelt.

5. Selbstständige: eine echte Neuheit

Für Selbstständige ist das Förderdepot potenziell ein großer Schritt: Die betriebliche Altersvorsorge setzt in aller Regel ein Angestelltenverhältnis voraus, weshalb Selbstständige bisher meist außen vor blieben. Das Förderdepot ist dagegen bewusst personenbezogen und funktioniert unabhängig davon, ob du angestellt oder selbstständig bist.

6. Wer nicht förderfähig ist

Das Bundesfinanzministerium hat die Zugangsvoraussetzungen inzwischen final festgelegt – eine Einkommensgrenze gibt es dabei nicht. Ausschlaggebend ist allein dein Erwerbs- bzw. Versicherungsstatus. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind laut BMF insbesondere:

Wer zu keiner förderberechtigten Gruppe zählt, kann die Grundzulage unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem über eine unmittelbar zulageberechtigte Ehegattin oder einen unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten erhalten (bis zu 175 Euro, bei mindestens 120 Euro eigener Einzahlung).

7. Lohnt sich das für dich?

Spricht dafür

  • Keine Vorbedingung durch einen Arbeitgeber, anders als bei der bAV.
  • Zusätzliche Boni für Berufseinsteiger und Familien.
  • Auch für Selbstständige ohne Personal zugänglich.

Zu bedenken

  • Ohne mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es gar keine Zulage.
  • Ohne regelmäßige Einzahlung entfällt die Zulage für das jeweilige Jahr.
  • Details für Sonderfälle (z. B. Auslandsumzug, Aufteilung der Kinderzulage bei getrennten Eltern) stehen noch aus.

8. Häufig gestellte Fragen

Brauche ich die deutsche Staatsangehörigkeit, um mitzumachen?

Nein, nach aktuellem Stand kommt es auf den Wohnsitz in Deutschland an, nicht auf die Staatsangehörigkeit. Endgültige Details legt erst das verabschiedete Gesetz fest.

Gibt es eine Einkommensgrenze für die Förderung?

Nein. Das Bundesfinanzministerium hat das mittlerweile final entschieden: Es gibt keine Einkommensgrenze. Entscheidend ist allein dein Erwerbs- bzw. Versicherungsstatus – etwa sozialversicherungspflichtig beschäftigt, selbstständig mit abgegebener Steuererklärung oder Beamtin bzw. Beamter mit erteilter Einwilligung zur Datenübermittlung.

Können auch Kinder oder Jugendliche ein Förderdepot bekommen?

Das ist nach aktuellem Stand nicht der Kern des Modells – die Kinderzulage fließt an das Depot der Eltern, nicht an ein eigenes Depot des Kindes. Details zu eigenen Depots für Minderjährige stehen noch aus.

Zählt eine Beamtin oder ein Beamter genauso wie ein Angestellter?

Ja, ausdrücklich. Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sind förderberechtigt, sobald sie ihrer Dienststelle schriftlich oder elektronisch zugestimmt haben, dass diese die nötigen Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt.

Muss ich einen Antrag stellen, um als förderberechtigt zu gelten?

Voraussichtlich nicht gesondert. Die Berechtigung ergibt sich automatisch aus Wohnsitz und der Eröffnung eines zugelassenen Depots – die Zulage wird dann direkt zwischen Bank und Staat abgewickelt.

Verliere ich meine Förderberechtigung, wenn ich ins Ausland ziehe?

Das ist naheliegend, sofern der Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung bleibt, aber noch nicht abschließend geregelt. Wer einen Auslandsumzug plant, sollte das im Blick behalten und sich vor dem Wegzug informieren.

Gilt der Berufseinsteiger-Bonus rückwirkend, wenn ich schon 24 bin?

Voraussichtlich zählt dein Alter beim Abschluss des Förderdepots. Wer den Vertrag noch vor dem 25. Geburtstag abschließt, sollte anspruchsberechtigt sein – Details regelt erst das endgültige Gesetz.

Können Selbstständige ohne Angestellte trotzdem mitmachen?

Ja, das Förderdepot richtet sich ausdrücklich auch an Selbstständige ohne eigenes Personal – anders als viele Modelle der betrieblichen Altersvorsorge, die einen Arbeitgeber voraussetzen.


9. Checkliste: Erfüllst du die Voraussetzungen?

Das solltest du prüfen

Das könnte dich auch interessieren

Der komplette Guide zum Förderdepot →Die Zulagen-Staffelung im Detail →Förderdepot oder betriebliche Altersvorsorge? →

Quellen & weiterführende Links

  1. Bundesministerium der Finanzen: „Altersvorsorge durch Kapitalanlage" – Gesetzentwurf (Stand 2026)
  2. Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA): Analyse der geplanten Förderstrukturen
  3. BaFin: Hinweise zur zukünftigen Regulierung von Förderdepots
  4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge
  5. Verbraucherzentrale: Ratgeber zur privaten Altersvorsorge für Selbstständige
  6. Statistisches Bundesamt: Erwerbstätigenstruktur in Deutschland

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Die gesetzlichen Regelungen können sich bis zur Einführung 2027 noch ändern.