Anders als bei manch anderem Förderprogramm ist der Gesetzgebungsprozess beim Förderdepot bereits ein gutes Stück weiter, als viele annehmen: Bundestag und Bundesrat haben das zugrunde liegende Gesetz längst beschlossen. Was das für dich bedeutet und was bis zum Start 2027 noch offen ist, zeigt dieser Artikel.
Anders als bei einem Vorhaben, das erst noch durchs Parlament muss, ist das Förderdepot bereits geltendes Recht. Was jetzt noch läuft, ist die konkrete technische und organisatorische Umsetzung bis zum Starttermin.
Die zentralen Eckpunkte der Förderung stehen fest und sind Teil des verabschiedeten Gesetzes:
Auch nach der Verabschiedung eines Gesetzes müssen in Deutschland häufig noch nachgelagerte Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen folgen, die technische Details regeln. Beim Förderdepot betrifft das aktuell vor allem:
Banken und Broker bereiten ihre Förderdepot-Angebote bereits vor, warten dabei aber teils noch auf die finalen Detailregeln. Das ist normal für ein Vorhaben dieser Größenordnung und für sich genommen kein Anzeichen für eine Verschiebung des Starttermins.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht aktiv werden: Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 lassen sich allerdings keine neuen Verträge mehr nach dem klassischen Riester-Modell abschließen – das Förderdepot löst Riester für Neuverträge ab.
Eröffnen kannst du ein Förderdepot erst, sobald die Produkte ab 2027 verfügbar sind. Bis dahin kannst du dich unverbindlich informieren, deine Ausgangslage klären (siehe unseren Artikel zu den Voraussetzungen) und dich auf Wunsch kostenlos vormerken lassen, um direkt zum Start informiert zu werden.
Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde vom Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und hat am 8. Mai 2026 den Bundesrat passiert. Offen sind noch einzelne Umsetzungsdetails, nicht das Gesetz als solches.
Nein. Die eigentlichen Produkte sollen erst zum 1. Januar 2027 verfügbar sein. Banken und Broker bereiten ihre Angebote aktuell vor, warten dabei aber teils noch auf die finale Rechtsverordnung.
Vor allem operative Details: die Rechtsverordnung mit den technischen Detailregeln steht noch aus, ebenso ist offen, welche staatliche Stelle das öffentlich verwaltete Standarddepot für Menschen ohne eigene Anbieterwahl betreiben wird.
Ein Restrisiko besteht immer, wenn technische Umsetzung und IT-Anbindung bei Banken und Behörden hinterherhinken. Der 1. Januar 2027 ist aber das gesetzlich verankerte Zieldatum, kein bloßer Plan mehr.
Handeln musst du noch nicht – ein Depot lässt sich erst ab Verfügbarkeit der Produkte 2027 eröffnen. Sinnvoll ist es aber, dich vorab zu informieren und dich unverbindlich vormerken zu lassen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026. Einzelne Umsetzungsdetails können sich bis zum Start am 1. Januar 2027 noch ändern.